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Jahresbericht 2010 zum herunterladen

Lust & Frust
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Sexualpädagogik

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Information rund um HIV und Aids

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Hepatitis

Wie kann ich mich versichern lassen?

Die HIV-Diagnose ändert nichts in Bezug auf alle obligatorischen Versicherungen
in der Schweiz:
• obligatorischer Bereich der Krankenpflegeversicherung
• Alters- und Hinterbliebenenversicherung
• Invalidenversicherung
• Obligatorischer Bereich der Beruflichen Vorsorgeversicherung
• Arbeitslosenversicherung usw.

Auch alle weiteren und/oder überobligatorischen Versicherungen, die Sie vor der
HIV-Diagnose freiwillig abgeschlossen haben, sind durch die Diagnose nicht bedroht –
etwa eine bestehende Krankentaggeldversicherung.

Falls Sie also Zusatzversicherungen vor Ihrer HIV-Diagnose abgeschlossen haben, kündigen Sie diese nicht!

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Zürcher Aids-Hilfe • Kanzleistrasse 80 • 8004 Zürich • T 044 455 59 00 • F 044 455 59 19 • E mail(at)zah.ch